Ich möchte mir zwei Griechische Landschildkröten anschaffen. Jetzt habe ich jemanden kennengelernt, der hat Jungtiere 08.2008 und hat die Jungtiere nicht angemeldet. Die Eltern aber schon. Er möchte die Jungtiere abgeben. Sollte ich von Ihm welche nehmen? Was mache ich bei der Anmeldung beim Amt? Die werden doch fragen vorher die Jungtiere sind. Da wusste ich aber nichts von der fehlenden Meldung. Das erzählten Sie mir erst beim Besichtigungstermin. Und nun?
Tags: Anmeldung beim Amt, Jungtiere, schildkröten anschaffen

Februar 9, 2009 um 14:53
Laut Bundesartenschutzgesetz müssen alle europäischen Landschildkröten bei der zuständigen Artenschutzbehörde vom jeweiligen Züchter angemeldet werden. http://www.schildi24.de/zucht.html .
Erfahrene, seriöse Züchter melden ihre Jungtiere schnellmöglichst an. Wenn er das nicht macht, kann er mit einem hohen Bußgeld bestraft werden.
Ich empfehle Ihnen dringend nur Landschildkröten zu kaufen, wo eine Citesbescheinigung (Herkunftsnachweis) vorhanden ist, denn auch als Käufer machen Sie sich strafbar, wenn Sie die geschützten Landschildkröten kaufen.
Noch ein kleiner Hinweis: Kaufen Sie Jungtiere erst nach ihrem ersten Winterschlaf!