Mir ist vor einigen Tagen eine Schildkröte (vermutlich eine Griechische Landschildkröte) zugelaufen. Bis jetzt hat sich noch kein Besitzer gemeldet. Wenn sich keiner meldet, würde ich sie auch behalten. Ich weiß aber nicht, wie ich mich verhalten soll in punkto Anmeldung (Artenschutz). Was kostet diese und wo ist sie zu machen? Kann mir jemand weiterhelfen?
Tags: Anmeldung, kein Besitzer, Schildkröte, zugelaufen

Juli 29, 2010 um 17:48
Hier können Sie Ihre Landschildkröte anmelden:
Für Belange des Tierschutzes, Artenschutzes, Naturschutzes sowie zur Haltung gefährlicher Tiere sind unterschiedliche Behörden zuständig (von Bundesland zu Bundesland anders geregelt):
Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen geschützter Tier- und Pflanzenarten, sowie Naturschutz, Informationen zu Naturschutzfragen:
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Tel. 0228 – 84910
Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen: Regierungspräsidien des Landes
Nordrhein-Westfalen: Untere Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Rheinland-Pfalz: Untere Landespflegebehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein: Untere Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Niedersachsen: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Thüringen: Obere Naturschutzbehörden
Berlin: Bezirksämter
Bremen: Senator für Bau, Verkehr und Umwelt
Hamburg: Umweltbehörde (Naturschutzamt)
Juli 29, 2010 um 19:16
Vielleicht auch mal nachfragen bei DGHT Artenschutz:
Informationen über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA)
CITES-Sekretariat
Paula Henry
Scientific Coordination Unit/ Unité de coordination scientifique/ Dependencia de la Coordinación Científica
CITES Secretariat 15
chemin des Anémones
CH-1219 Chatelaine
SWITZERLAND
Tel: (41-22) 917-81-21
Fax: (41-22) 797-34-17
WWW / E-Mail
Artenschutz:
Umweltstiftung WWF Deutschland
Weltnaturschutzunion IUCN
TRAFFIC – Das gemeinsame Programm von WWF und IUCN zur Beobachtung und Beurteilung des Handels mit wildlebenden Pflanzen und Tieren
Tierschutz: Fragen zu Haltung und Gesundheit von Tieren
Amts- bzw. Kreisveterinäramt Ihrer Stadt bzw. Kreises (bei Ihrer Stadt- bzw. Kreisverwaltung erfragen)
Gewerbeaufsichtsamt Ihrer Stadt bzw. Kreises (für nicht-private Tierhaltung)