Ich bin 16 und habe vor etwa einem Jahr zwei Schildkröten gekauft, mit Papieren. Ich habe beide Schildis dann aber nicht angemeldet und nach ein paar Monaten eine Schildkröte wieder mit Papieren verkauft, die andere war aufgrund einer Lungenentzündung gestorben … Nun wurde ich von der Abteilung für Umwelt angeschrieben. Was soll ich machen? Muss ich ein Bußgeld zahlen, weil ich die eine Schildkröte verkauft habe? Ich habe leider den Namen des Käufers nicht mehr, aber ich habe ihm die Papier mitgegeben … Und muss ich auch für die gestorbene Schildkröte ein Bußgeld zahlen? Ich habe die Papiere der verstorbenen Schildkröte nämlich nicht mehr …
1 Kommentar zu “Hilfe! Tote Schildkröte ohne Papiere”
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August 3, 2010 um 18:57
Nun das können wir nicht konkret beantworten. Tatsache ist, dass die Schildkröten vom Käufer bei der jeweiligen Behörde anzumelden sind.
Der Verkäufer trägt den Verkauf auch in sein Zuchtbuch ein, das in unregelmäßigen Abständen der Behörde, Amt, Regierungspräsidien, etc. vorzulegen ist, wenn man dazu aufgefordert wird.
Der Käufer kann seine Landschildkröten meist auch telefonisch anmelden.
Bei verstorbenen Tieren sind die Papiere der auszustellenden Behörde zuzuschicken.
Über weiteres Verhalten wird Ihnen ihr Amt oder Behörde Auskunft geben.